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Herzlich willkommen

bei der Kanzlei Naraschewski Rechtsanwälte und Notar

Seit fast sieben Jahrzehnten beraten und vertreten wir unsere Mandanten mit Kompetenz und Erfahrung - stets unter der Prämisse: berechtigte Interessen auf dem wirtschaftlich vernünftigsten und praktikabelsten Weg durchzusetzen und optimale Gestaltungen zu finden.

Dabei kooperieren wir eng mit Wirtschaftsprüfern sowie Steuerberatern, um umfassende tragfähige Lösungen zu finden. Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Anliegen.

Wissen und Erfahrung sind
erfahrungsgemäß nicht zu ersetzen.


Kanzlei

Unsere Kanzlei ist im Jahr 1951 von Rechtsanwalt Erhard Naraschewski gegründet worden. Sie wird heute bereits in der dritten Generation geführt. Während dieser Zeit haben wir einen umfangreichen Erfahrungsschatz angesammelt, den wir zum Nutzen unserer Mandanten einsetzen.

Schwerpunkte unserer Kanzlei sind das Wirtschaftsrecht mit den angrenzenden Rechtsgebieten, die Insolvenzverwaltung sowie die notarielle Tätigkeit. In diesen Bereichen sind wir mit derzeit zwei Rechtsanwälten, einer davon auch als Notar, und insgesamt 15 Mitarbeitern tätig.

Wir beraten und vertreten gerichtlich und außergerichtlich insbesondere mittelständische Unternehmen, Behörden, Verbände und Privatpersonen. Dabei verstehen wir uns als kompetenter und engagierter Dienstleister für unsere Mandanten. Die hohe fachliche Qualifikation der in unserer Kanzlei tätigen Anwälte und Mitarbeiter ist für uns selbstverständlich.

Gute Problemlösung ist
genau unser Fall.

Das Leben ist selten schwarz oder weiß. Oft gibt es mehrere Wege, um an das Ziel zu gelangen. Auch die Auslegung des Rechts ist nicht in Stein gemeißelt, sondern lässt Raum zur Interpretation. Diesen Raum nutzen wir, um Ihre berechtigten Interessen geltend zu machen und die für Sie günstigste Lösung zu finden – persönlich, mit hoher Transparenz und auch in schwierigen Fällen möglichst verständlich. Setzen Sie auf unsere kreative Lösungskompetenz. Ob auf den Gebieten des Wirtschafts- und Insolvenzrechts oder in notariellen Fragen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Anwälte

Wir freuen uns auf Sie!

Harald Naraschewski

geboren 1948

  • Rechtsanwalt seit 1974
  • Notar a.D. (1981 – 2018)
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht seit 2000

Tätigkeitsgebiete:

  • Insolvenzrecht
  • Immobilienrecht
  • Erbrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Steuer- und Steuerstrafrecht
  • Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht

Mitgliedschaften:

  • Anwalt- und Notarverein Wilhelmshaven e.V. (Vorsitzender 1979 bis 1995)
  • Justizprüfungsamt Niedersachsen (2. Staatsexamen) 1991 bis 2003
  • Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)

E-Mail:

h.naraschewski@naraschewski.de

Dr. Alexander Naraschewski, LL.M.

geboren 1971

  • Rechtsanwalt seit 2001
  • Attorney at Law (New York) seit 2003
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht seit 2011
  • Notar seit 2014

Tätigkeitsgebiete:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzverwaltung, Insolvenzrecht
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Notariat

Mitgliedschaften:

  • Vorstand der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
  • Vorstand der Notarkammer Oldenburg
  • Gesellschaftsrechtliche Vereinigung e.V.
  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung e.V.
  • Deutsch-Britische Juristenvereinigung e.V.
  • Anwalt- und Notarverein Wilhelmshaven e.V.

Veröffentlichungen:

  • Veröffentlichungen im Bereich des Insolvenz-, Gesellschafts- und Umwandlungsrecht; u. a. Autor in: Bork / Hölzle (Hrsg.), Handbuch Insolvenzrecht, RWS-Verlag

E-Mail:

a.naraschewski@naraschewski.de

Rechtsgebiete

In Wilhelmshaven daheim, in vielen Bereichen zu Hause

Arbeitsrecht

Unsere Kanzlei bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern Beratung und Vertretung einschließlich der Prozessvertretung auf allen Gebieten des Individualarbeitsrechts sowie des kollektiven Arbeitsrechts an.

Zum Individualarbeitsrecht gehören insbesondere Fragen des Kündigungs­schutzes und weitere spezielle Themenbereiche wie z. B. die Befristung von Arbeitsverträgen, der Anspruch auf Teilzeitarbeit, der Schutz Schwer­behinderter, die Arbeitszeitgestaltung und das Berufsbildungsrecht.

Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten unter anderem bei Verhandlungen mit dem jeweiligen Betriebs- bzw. Tarifpartner, etwa im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Aufhebung und Änderung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen.

Wegen der insolvenzrechtlichen Schwerpunkte unserer Kanzlei haben wir besondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts in der Insolvenz, bei der Umstrukturierung, Veräußerung bzw. Übernahme von Unternehmen und bei der Vereinbarung von Interessenausgleichen sowie der Aufstellung von Sozialplänen.

Erbrecht

Die Übertragung von Vermögenswerten auf die nächste Generation bedarf der sorgfältigen Planung und Ausgestaltung, um die gewünschten Ziele tatsächlich zu erreichen.

Dabei geht es insbesondere um die Sicherstellung überlebender Ehegatten und Lebenspartner sowie die gerechte Behandlung von Kindern und Enkeln zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und zur Wahrung des familiären Friedens, bei Unternehmerfamilien zugleich aber auch um den langfristigen Erhalt von Vermögen und Unternehmen mit den darin verkörperten Lebenswerken.

Hier wirken wir an der sachgerechten Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen mit. Auch übernehmen wir das Amt des Testaments­vollstreckers zur Nachlassabwicklung nach den Wünschen des Erblassers sowie die Abwicklung von Nachlässen im Auftrag der Erben.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten und vertreten überwiegend mittelständische Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich bei allen Problemfällen des Tagesgeschäfts im nationalen und internationalen Handelsverkehr, insbesondere bei dem Abschluss und der Durchführung von Verträgen sowie bei Auftreten von Leistungsstörungen. Auch wirken wir bei der Vorbereitung und Durch­führung von Käufen und Verkäufen von Unternehmen mit. Dabei kommen unseren Mandanten unsere vielfältigen Erfahrungen aus der verant­wortlichen Fortführung insolventer Unternehmen außerordentlich zugute.

Bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Umstrukturierungen durch Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel, bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie bei der Wahr­nehmung von Rechten aus Gesellschaftsverträgen wirken wir beratend und vertretend mit.

Im Bereich des Handelsvertreterrechts betreuen wir Unternehmen und Handelsvertreter insbesondere bei der Auseinandersetzung um Ausgleichs­ansprüche bei der Beendigung von Verträgen.

Immobilienrecht

Wir beraten und vertreten umfassend im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Belangen von Immobilien. Unsere Tätigkeit reicht dabei von der Begleitung unserer Mandanten beim Abschluss von Kauf-, Miet- und Pachtverträgen, der Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus solchen Rechtsverhältnissen.

Darüber hinaus sind wir für Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaften tätig. Fragen entstehen dabei häufig im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, der Wirksamkeit der dort gefassten Beschlüsse sowie der Durchsetzung bzw. Abwehr von Zahlungsansprüchen.

Insolvenzverwaltung und Insolvenzrecht

Seit mehr als 40 Jahren liegt ein Schwerpunkt unserer Kanzlei in der Insolvenzverwaltung. Dabei steht die Verwaltung insolventer Unternehmen im Vordergrund. Wir wollen in diesem Bereich stets die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger erreichen. Die von uns betreuten Insolvenz­verfahren führen wir konstruktiv und zielorientiert. Wir zerschlagen wir nicht blindlings Unternehmen, sondern versuchen, diese unter Berück­sichtigung der Interessen aller Beteiligten ggf. fortzuführen und zu sanieren. Gerade in diesem Bereich verfügen wir über einen breiten Erfahrungsschatz, der sich auch auf die Erstellung und Durchführung von Insolvenzplänen erstreckt. Die erfolgreiche Sanierung ist uns bei vielen Unternehmen unterschiedlichster Größenordnung und aus unterschiedlichen Branchen gelungen. Hierzu zählen international bekannte Unternehmen wie Nordfrost und Neue Jadewerft.

Weiterhin erstellen wir Konzepte zur Umstrukturierung und Sanierung bzw. Entschuldung zur Vermeidung von Insolvenzen bei Unternehmen, Selbstständigen und Privatpersonen und begleiten deren Umsetzung.

Schließlich vertreten wir die vielfältigen Interessen von Gläubigern gegenüber insolventen Schuldnern bzw. in Insolvenzverfahren.

Link zu unserem Gläubigerinformationssystem

Notariat

Als Träger eines öffentlichen Amtes ist der Notar für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Er ist dabei nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer der Beteiligten.

Das Gesetz schreibt in verschiedenen Fällen die Einhaltung der Form der Beurkundung oder Beglaubigung vor. Dies gilt insbesondere für die Bereiche des Immobilien-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts.

Demgemäß bedürfen Verträge über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte, Gesellschaftsverträge, Satzungen bei der Gründung von GmbHs oder Aktiengesellschaften, Verträge aus dem Ehe- und Güterrecht sowie Erbverträge oder notarielle Testamente der Beurkundung. Gleiches gilt für vollstreckbare Schuldurkunden und Grundschuld- bzw. Hypotheken­bestellungen. Im übrigen müssen Eintragungsbewilligungen zum Grund­buch sowie Anmeldungen zu öffentlichen Registern (Handelsregister, Vereinsregister etc.) beglaubigt sein.

Hier liegt die wesentliche notarielle Aufgabe in der Erforschung und korrekten Aufnahme des Willens der Beteiligten, der Gestaltung sach­gerechter und ausgewogener Urkunden bzw. Verträge, der Beratung und Belehrung der Beteiligten über die rechtliche Tragweite der Geschäfte sowie der zügigen Durchführung abgeschlossener Verträge.

Unser Notariat besteht seit 1959 und verfügt über einen reichhaltigen Erfahrungsschatz.

Steuer- und Steuerstrafrecht

Im Bereich des Steuerrechts nehmen wir die Interessen unserer Mandanten gegenüber den Behörden der Finanzverwaltung in allen steuerrechtlichen Fragestellungen im Rahmen der Veranlagung, bei Betriebsprüfungen sowie bei der Vollstreckung wahr. Diese Tätigkeit schließt auch die Prozess­vertretung vor den Finanzgerichten ein. Dabei arbeiten wir mit Steuer­beratern und Wirtschaftsprüfern eng zusammen.

In den Angelegenheiten des Steuerstrafrechts bemühen wir uns darum, bereits in Ermittlungsverfahren vor den Strafverfolgungsbehörden zu einer interessengerechten Beendigung des jeweiligen Verfahrens zu kommen. Auch im gerichtlichen Verfahren stehen wir als Verteidiger an der Seite unserer Mandanten.

Vertragsrecht

Rechtsbeziehungen zwischen verschiedenen Personen werden im wesentlichen durch Verträge, wie z. B. Kauf-, Miet-, Werk-, Dienst- und Darlehensverträge etc., begründet. Daher spielt das Vertragsrecht sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich eine herausgehobene Rolle.

Hier kommt es darauf an, vorausschauend zu handeln, wesentliche Eckdaten einer Vereinbarung klar und unmissverständlich für alle Beteiligten zu formulieren und sich für den Fall des Eintritts von Komplikationen eine gute Rechtsposition zu verschaffen, die es im Streitfall durchzusetzen oder zu verteidigen gilt.

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen bei der Gestaltung von Verträgen aller Art einschließlich der Abfassung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung sowie der Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen.

Wettbewerbsrecht

Unseren Mandanten bieten wir die umfassende Betreuung in wettbewerbs­rechtlichen Fragestellungen an. Diese schließt insbesondere die Durch­setzung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche ein. Erforderlichenfalls setzen wir die Interessen unserer Mandanten auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durch. Weitere Beispiele für unsere Tätigkeit sind die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Werbeaktionen und die Abwehr von Abmahnungen.

Wir engagieren uns für Sie.


Kontakt

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Sie finden uns in der historischen Adalbertstraße in Wilhelmshaven. Unsere Kanzlei öffnet für Sie täglich von Montag bis Freitag zwischen 8 und 13 Uhr sowie von 14 bis 18 Uhr und nach Absprache gern auch außerhalb dieser Zeiten.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es bei elektronischen Nachrichten nicht immer gegeben ist, dass diese uns unmittelbar erreichen oder von uns zur Kenntnis genommen werden können. Elektronische Nachrichten sind deshalb nicht geeignet, die Einhaltung von Fristen zu gewährleisten. In dringenden Fällen benachrichtigen Sie uns bitte telefonisch. Bitte denken Sie daran, dass diese Nachricht über das Internet übertragen wird und daher Schutz vor unberechtigten Zugriff Dritter nicht gewährleistet ist. Vertrauliche Informationen übermitteln Sie besser telefonisch oder schriftlich an unsere Kanzlei. Wir möchten auch darauf hinwiesen, dass durch die Übermittlung von Anfragen durch dieses Kontaktformular ein Mandatsverhältnis noch nicht begründet wird.

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